Was kostet der Versand?
Der Versand innerhalb Deutschlands ist für Sie kostenlos. Für den Versand in andere Länder können
Versandkosten anfallen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, gerne kalkulieren wir
etwaige Versandkosten an Ihren Wunschort.
Durch wen werden die Produkte geliefert?
Wir versenden unsere Produkte mit DPD beziehungsweise, je nach Auftragsvolumen oder
Beschaffenheit, mit einer von uns beauftragten Spedition. Sie möchten sich lieber selbst um die
Logistik kümmern? Auch das ist möglich, sprechen Sie uns einfach darauf an.
Wie hoch ist die BODYGUARD® Matratze?
Die BODYGUARD® Matratze ist inklusive Bezug ca. 18,5 cm hoch. In Kombination mit dem
BODYGUARD® Topper können Sie rund 4 cm an Höhe gewinnen und sorgen zudem für ein extra
weiches Liegegefühl.
Ist die BODYGUARD® Matratze für Boxspringbetten geeignet?
Ja, Sie können die BODYGUARD® Matratze sowohl auf einem Lattenrost als auch auf einem Boxspring
verwenden.
Bieten Sie weitere Produkte an, z.B. Lattenroste?
Ja, die BODYGUARD® Reihe umfasst weitere Produkte für besten Schlafkomfort:
• BODYGUARD® Lattenrost: höhenverstellbar, aus stabilem Buchenholz
• BODYGUARD® Stützkissen Plus: mit weichen, anpassungsfähigen Viscoschaumflocken gefüllt
• BODYGUARD® Topper: sorgt für ein extra weiches Liegegefühl
Wo wird die BODYGUARD® Matratze hergestellt?
Der Matratzenkern aus QXSchaum® wird in Deutschland hergestellt. Der HyBreeze® Funktionsbezug
wird ebenfalls in Deutschland sowie in ausgewählten europäischen Strickereien hergestellt.
Welche Garantie gilt für die BODYGUARD® Matratze?
Für unsere Garantie gilt deutsches Recht. Der Geltungsbereich der Garantie ist auf EU-Länder und die
Schweiz beschränkt. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers bleibt davon unberührt.
Als Hersteller hochwertiger Markenprodukte liefern wir Ihnen geprüfte Qualität.
Aus diesem Grund verlängern wir die gesetzliche Gewährleistungszeit der Matratzenkerne auf
insgesamt 10 Jahre ab dem Tag des Kaufs (Verkaufsbeleg des Fachhändlers). In dem genannten
Zeitraum gewähren wir eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie für unsere BODYGUARD®
Matratzen. Das heißt, wir garantieren, dass sich unsere BODYGUARD® Matratzen in einem
einwandfreien Zustand befinden und innerhalb der Garantiezeit keine Mängel auftreten. Die
Garantie umfasst damit physikalische Defekte oder nachteilige Änderungen der
Produkteigenschaften (z. B. Risse, Kerben o. ä.). Diese verlängerte Garantie gilt nur dann, wenn die
BODYGUARD® Matratze zusammen mit einer passenden Unterfederung, wie dem BODYGUARD®
Lattenrost oder einem in Bauart (keine Verwendung von Weichholzleisten) und Funktion
vergleichbaren Modell eines anderen Herstellers, verwendet wurde. Bei Geltendmachung eines
Garantieanspruchs ist der entsprechende Verkaufsbeleg vorzulegen. Für alle weiteren Produkte
gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Behandlung,
insbesondere der Matratzenbezüge, Reißverschlüsse, Wendegriffe usw., die gesetzliche
Gewährleistung eingeschränkt werden kann.
Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz oder reparieren die mangelhafte
Ware. Wir behalten uns eine zweimalige Reparatur oder Nachlieferung vor.
Die Gewährleistungen sind für Sie in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im
3. Nutzungsjahr gewähren wir noch 60 %, im 4. Jahr 50 %, im 5. Jahr 40 %, im 6. Jahr 20 % und im 7.
bis 10. Jahr 10 % des nachgewiesenen Kaufpreises. Die verlängerte Gewährleistungszeit wird durch
von uns vorgenommene Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen. Das heißt, die
Gewährleistungszeit endet in jedem Fall 10 Jahre nach Kaufdatum.
Im berechtigten Garantiefall sind die oben genannten Leistungen durch uns für Sie als Kunde
kostenfrei. Andernfalls gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten (diese betragen aktuell
pro Strecke 79,- EUR inkl. MwSt.) zu Lasten des Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur- und
Ersatzleistungen. Unberührt bleibt jedoch Ihr Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer als
der vorgenannte Schaden entstanden ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund dieser Garantie
besteht nicht. Eventuelle gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Was führt zum Ausschluss der Garantie?
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die aufgrund nicht sachgemäßer Nutzung durch den Kunden entstanden sind, das heißt nach Lieferung entstandene Schnitte, Risse, Kerben, Kratzer und Verschmutzungen. Ferner von der Garantie ausgeschlossen sind übliche Änderungen der Härte oder der Matratzenhöhe. Im Laufe der Nutzung passt sich Ihre BODYGUARD® Matratze dem Körper an und kann sich leicht einlegen. Bis zu 15 % Verringerung der Matratzenhöhe sind normal und von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie umfasst ferner keine Begleit- und Folgeschäden. Die Garantie gilt daher nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Montage, Handhabung oder Pflege verursacht wurden. Reißverschlüsse sowie Bezugsgriffe sind von der Haltbarkeitsgarantie ausgenommen. Die Garantie gilt nur für die Innennutzung. Die Garantie gilt nicht, wenn Produkte im Freien oder in feuchter Umgebung genutzt wurden. Schimmelbildung ist von der Garantie ausgeschlossen. Auch sind Farbveränderungen bei Matratzenschäumen normal, ebenso eine Faltenbildung im Bezug als Folge einer Verstellung der Unterfederung. Daher werden diese Aspekte nicht als Reklamationsgrund anerkannt. Die Reparatur oder der Ersatz des beanstandeten Produkts löst keine neue Garantiefrist aus.
Stark verschmutzte BODYGUARD® Matratzen, bei denen eine Begutachtung oder Reparatur unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen.