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Deutschlands meistgeliebte Matratze für Geschäftskunden

BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze

Qualität, Lang­lebig­keit und hervor­ragender Schlaf­komfort zu fairen Preisen: Geschäfts­kunden erhalten die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze zu indi­viduellen Konditionen. Das Angebot richtet sich an Abnehmer aus dem Hotel- und Gast­gewerbe, an Objekt­einrichter sowie an Behörden und vergleich­bare Institutionen. Als Direkt­vertrieb bieten wir Ihnen Produktion, Verkauf und eine reibungs­lose Logistik aus einer Hand. Der Kauf auf Rechnung ist möglich.

  • entwickelt für die unterschiedlichsten Körperformen
  • zwei Liegehärten in einer Matratze (mittelfest/fester)
  • zehn Jahre Garantie auf Haltbarkeit & Kern
  • HyBreeze® Funktionsbezug bei 60 °C waschbar
  • Oeko-Tex® Standard 100 in der Klasse I für Babyartikel

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Kontakt

Wie können wir Sie erreichen?

Warum die BODYGUARD®
Anti-Kartell-Matratze heißt

Adam Szpyt, Gründer von bett1.de, war selbst auf der Suche nach einer guten Matratze. Dabei entdeckte er einen undurch­sichtigen Matratzen­markt voller irrwitziger Preise, die sich weder durch Material noch Herstellung erklären ließen. Seine Idee war geboren: Gute Matratzen zu fair kalkulierten Preisen. 2004 gründete er den Online-Direkt­vertrieb bett1.de. Als er von etablierten Matratzen­herstellern aufgefordert wird, die Preise zu erhöhen, wider­setzt er sich und gerät in einen lang­wierigen Konflikt. Er wendet sich an das Bundes­kartellamt – mit Erfolg: Mehrere Matratzen­hersteller werden wegen illegaler Preis­absprachen mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro belegt. Adam Szpyt bietet darauf­hin nur noch eine Matratze an: die von ihm entwickelte BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze.

FAQ

Was kostet der Versand?

Der Versand innerhalb Deutschlands ist für Sie kostenlos. Für den Versand in andere Länder können Versandkosten anfallen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, gerne kalkulieren wir etwaige Versandkosten an Ihren Wunschort.

Durch wen werden die Produkte geliefert?

Wir versenden unsere Produkte mit DPD beziehungsweise, je nach Auftragsvolumen oder Beschaffenheit, mit einer von uns beauftragten Spedition. Sie möchten sich lieber selbst um die Logistik kümmern? Auch das ist möglich, sprechen Sie uns einfach darauf an.

Wie hoch ist die BODYGUARD® Matratze?

Die BODYGUARD® Matratze ist inklusive Bezug ca. 18,5 cm hoch. In Kombination mit dem BODYGUARD® Topper können Sie rund 4 cm an Höhe gewinnen und sorgen zudem für ein extra weiches Liegegefühl.

Ist die BODYGUARD® Matratze für Boxspringbetten geeignet?

Ja, Sie können die BODYGUARD® Matratze sowohl auf einem Lattenrost als auch auf einem Boxspring verwenden.

Bieten Sie weitere Produkte an, z.B. Lattenroste?

Ja, die BODYGUARD® Reihe umfasst weitere Produkte für besten Schlafkomfort:

• BODYGUARD® Lattenrost: höhenverstellbar, aus stabilem Buchenholz
• BODYGUARD® Stützkissen Plus: mit weichen, anpassungsfähigen Viscoschaumflocken gefüllt
• BODYGUARD® Topper: sorgt für ein extra weiches Liegegefühl

Wo wird die BODYGUARD® Matratze hergestellt?

Der Matratzenkern aus QXSchaum® wird in Deutschland hergestellt. Der HyBreeze® Funktionsbezug wird ebenfalls in Deutschland sowie in ausgewählten europäischen Strickereien hergestellt.

Welche Garantie gilt für die BODYGUARD® Matratze?

Für unsere Garantie gilt deutsches Recht. Der Geltungsbereich der Garantie ist auf EU-Länder und die Schweiz beschränkt. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers bleibt davon unberührt.

Als Hersteller hochwertiger Markenprodukte liefern wir Ihnen geprüfte Qualität.

Aus diesem Grund verlängern wir die gesetzliche Gewährleistungszeit der Matratzenkerne auf insgesamt 10 Jahre ab dem Tag des Kaufs (Verkaufsbeleg des Fachhändlers). In dem genannten Zeitraum gewähren wir eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie für unsere BODYGUARD® Matratzen. Das heißt, wir garantieren, dass sich unsere BODYGUARD® Matratzen in einem einwandfreien Zustand befinden und innerhalb der Garantiezeit keine Mängel auftreten. Die Garantie umfasst damit physikalische Defekte oder nachteilige Änderungen der Produkteigenschaften (z. B. Risse, Kerben o. ä.). Diese verlängerte Garantie gilt nur dann, wenn die BODYGUARD® Matratze zusammen mit einer passenden Unterfederung, wie dem BODYGUARD® Lattenrost oder einem in Bauart (keine Verwendung von Weichholzleisten) und Funktion vergleichbaren Modell eines anderen Herstellers, verwendet wurde. Bei Geltendmachung eines Garantieanspruchs ist der entsprechende Verkaufsbeleg vorzulegen. Für alle weiteren Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere der Matratzenbezüge, Reißverschlüsse, Wendegriffe usw., die gesetzliche Gewährleistung eingeschränkt werden kann.

Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz oder reparieren die mangelhafte Ware. Wir behalten uns eine zweimalige Reparatur oder Nachlieferung vor.

Die Gewährleistungen sind für Sie in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im 3. Nutzungsjahr gewähren wir noch 60 %, im 4. Jahr 50 %, im 5. Jahr 40 %, im 6. Jahr 20 % und im 7. bis 10. Jahr 10 % des nachgewiesenen Kaufpreises. Die verlängerte Gewährleistungszeit wird durch von uns vorgenommene Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen. Das heißt, die Gewährleistungszeit endet in jedem Fall 10 Jahre nach Kaufdatum.

Im berechtigten Garantiefall sind die oben genannten Leistungen durch uns für Sie als Kunde kostenfrei. Andernfalls gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten (diese betragen aktuell pro Strecke 79,- EUR inkl. MwSt.) zu Lasten des Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen. Unberührt bleibt jedoch Ihr Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer als der vorgenannte Schaden entstanden ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund dieser Garantie besteht nicht. Eventuelle gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Was führt zum Ausschluss der Garantie?

Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die aufgrund nicht sachgemäßer Nutzung durch den Kunden entstanden sind, das heißt nach Lieferung entstandene Schnitte, Risse, Kerben, Kratzer und Verschmutzungen. Ferner von der Garantie ausgeschlossen sind übliche Änderungen der Härte oder der Matratzenhöhe. Im Laufe der Nutzung passt sich Ihre BODYGUARD® Matratze dem Körper an und kann sich leicht einlegen. Bis zu 15 % Verringerung der Matratzenhöhe sind normal und von der Garantie ausgeschlossen.

Die Garantie umfasst ferner keine Begleit- und Folgeschäden. Die Garantie gilt daher nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Montage, Handhabung oder Pflege verursacht wurden. Reißverschlüsse sowie Bezugsgriffe sind von der Haltbarkeitsgarantie ausgenommen. Die Garantie gilt nur für die Innennutzung. Die Garantie gilt nicht, wenn Produkte im Freien oder in feuchter Umgebung genutzt wurden. Schimmelbildung ist von der Garantie ausgeschlossen. Auch sind Farbveränderungen bei Matratzenschäumen normal, ebenso eine Faltenbildung im Bezug als Folge einer Verstellung der Unterfederung. Daher werden diese Aspekte nicht als Reklamationsgrund anerkannt. Die Reparatur oder der Ersatz des beanstandeten Produkts löst keine neue Garantiefrist aus.

Stark verschmutzte BODYGUARD® Matratzen, bei denen eine Begutachtung oder Reparatur unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Stellen Sie uns einfach eine Frage über das Kontakt­formular
oder rufen Sie uns direkt an: +49 30 7673172-33

Presse

2021

Über 100.000 Bewertungen auf Trustpilot

Presseportal.de, 29.09.2021
Nur wenige können mehr als 100.000 Bewertungen auf der Verbraucher-Plattform Trustpilot vorweisen. bett1.de schneidet dabei auch noch sehr gut ab – der absolute Großteil bewertet mit „Hervorragend“. Mehr lesen...

2015

Wie ein Matratzenfabrikant gegen den Marktführer kämpft

Tagesspiegel, 20.06.2015
Adam Szpyt, Geschäftsführer von bett1.de, bekam höchst unerfreuliche Post von einer Anwaltskanzlei. Im Auftrag des Marktführers Schlaraffia wurde eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt. Es geht um Namenszusätze, mit denen er nicht mehr werben darf. Doch der Verdacht liegt nahe, dass der niedrige Preis der verkauften Matratzen das eigentliche Problem für den klagenden Konkurrenten ist. Mehr lesen...